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Oberlandesgericht Köln, 6 U 178/13

Datum:
28.05.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 178/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2014:0528.6U178.13.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 81 O 87/13
 
Tenor:

Auf die die Berufung der Antragstellerin wird das am 10.10.2013 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 81 O 87/13 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

I.

Die Antragsgegnerin hat es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € - ersatzweise Ordnungshaft – oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen,

im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken im Bereich des Handelns mit Armbanduhren unter Gegenüberstellung des eigenen Verkaufspreises mit unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers zu werben, die zum Zeitpunkt der Werbung nicht bestehen, wie am 02.07.2013 auf der Handelsplattform B im Angebot „Casio Collection Herren-Armbanduhr Solar-Kollektion Digital Quarz AL-190WD-1AVEF“ und nachfolgend wiedergegeben geschehen:

Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.

II.

Die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz trägt die Antragsgegnerin.

 
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