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Oberlandesgericht Köln, 5 U 44/14

Datum:
25.11.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 U 44/14
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2014:1125.5U44.14.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 15 O 171/13
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 07.02.2014 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 15 O 171/13 -  wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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