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Oberlandesgericht Köln, 4 U 20/12

Datum:
10.06.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 U 20/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2014:0610.4U20.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 12 O 81/09
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 31.10.2012 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.

Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch den Kläger gegen Sicherheitsleitung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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