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Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 435/14

Datum:
07.08.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 435/14
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2014:0807.2WS435.14.00
 
Leitsätze:

Das Verbot eines Rechtsmittelverzichts gilt auch für eine informelle Verständigung. Eine Verständigung kann auch nach Ablegen eines Geständnisses noch erfolgen, namentlich wenn gleichsam auf Bitten eines Angeklagten statt einer Geldstrafe eine Freiheitsstrafe verhängt wird. Eine solchermaßen zustande gekommene Verurteilung ist weder mit den materiell-rechtlichen Vorschriften über die Strafzumessung noch mit den verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Verständigung im Strafverfahren vereinbar.

 
Tenor:

Der Beschluss  wird aufgehoben.

 
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