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Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 181/14

Datum:
04.04.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 181/14
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2014:0404.2WS181.14.00
 
Leitsätze:

§ 68b StGB : Zur Kostentragungspflicht bei Kontrollweisungen betr. ein Alkoholkonsumverbot

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts B. vom 17.02.2014 , mit dem festgestellt worden ist, dass die nach vollständiger Vollstreckung der Freiheitsstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts K. vom 24.07.2009  eintretende Führungsaufsicht nicht enthält, wird als unbegründet verworfen.

Auf die (einfache) Beschwerde wird, unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde im Übrigen, die Weisung unter Ziffer 3. c) des angefochtenen Beschlusses aufgehoben und die Sache insoweit zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, an die Strafvollstreckungskammer  zurückverwiesen.

 
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