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Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 149/14

Datum:
03.04.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 149/14
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2014:0403.2WS149.14.00
 
Leitsätze:

Dem Bewährungswiderruf können nach längerem Ablauf der Bewährungszeit (hier : zwei Jahre und sieben Monate) Gründe des Vertrauensschutzes entgegenstehen.

 
Tenor:

Der Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts K. vom 29.01.2014, mit dem die Strafaussetzung zur Bewährung aus dem Urteil des Amtsgerichts K. vom 06.06.2007 widerrufen worden ist, wird aufgehoben.

Die Strafe aus dem vorbezeichneten Urteil  wird erlassen.

 
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