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Oberlandesgericht Köln, 19 U 158/13

Datum:
08.01.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 U 158/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2014:0108.19U158.13.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 2 O 10/13
 
Tenor:

1. Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Beklagten gegen das am 12.09.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 2 O 10/13 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

2. Der Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.

3. Der -so zu deutende- Antrag des Bekagten auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem angegriffenen Urteil wird zurückgewiesen.

 
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