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Oberlandesgericht Köln, 16 U 217/12

Datum:
07.05.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 U 217/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2014:0507.16U217.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 O 295/11
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 15.11.2012 verkündete Urteil der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 29 O 295/11 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages stellen.

Die Revision wird zugelassen soweit die Berufung der Klägerin gegen die Beklagten zu 1), zu 2), zu 3) und zu 5) zurückgewiesen worden ist. Im Übrigen wird sie nicht zugelassen.

Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird bis 6.000 € festgesetzt.

 
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