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Oberlandesgericht Köln, 16 U 207/13

Datum:
13.08.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 U 207/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2014:0813.16U207.13.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 10 O 208/12
 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das am 19.11.2013 verkündete Schlussurteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 10 O 208/12 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 27.763,33 € festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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