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Oberlandesgericht Köln, 7 U 60/13

Datum:
12.12.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
7. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 U 60/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2013:1212.7U60.13.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 13 O 251/12
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 06.03.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn – 13 O 251/12 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Die Entscheidung ist rechtskräftig; die Nichtzulassungsbeschwerde wurde zurückgewiesen.

 
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