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Oberlandesgericht Köln, 6 U 140/12

Datum:
12.04.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 140/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2013:0412.6U140.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 84 O 233/11
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 18.07.2012 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 84 O 233/11 – wird zurückgewiesen.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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