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Oberlandesgericht Köln, 5 U 43/11

Datum:
24.07.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 43/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2013:0724.5U43.11.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 25 O 525/04
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26. Januar 2011 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln (25 O 525/04) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner unter Klagabweisung im Übrigen verurteilt, an die Klägerin 1.351,42 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 8. Juli 2004 zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens in erster Instanz tragen die Klägerin zu 92 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 8 %, die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 90 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 10 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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