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Oberlandesgericht Köln, 5 U 37/13

Datum:
26.08.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 U 37/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2013:0826.5U37.13.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 11 O 447/10
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 6. Februar 2013 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen (11 O 447/10) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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