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Oberlandesgericht Köln, 5 U 36/13

Datum:
06.11.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 36/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2013:1106.5U36.13.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 9 O 107/11
 
Tenor:

Die Berufung der Kläger gegen das am 21. Januar 2013 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 9 O 107/11 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägern auferlegt.

Das vorliegende Urteil und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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