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Oberlandesgericht Köln, 5 U 138/12

Datum:
15.05.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 138/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2013:0515.5U138.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 11 O 550/09
 
Tenor:

Die Berufung der Kläger gegen das am 29. August 2012 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 11 O 550/09 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden zu 42 % dem Kläger zu 1) und zu 58 % der Klägerin zu 2) auferlegt.

Das vorliegende Urteil und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar. Den Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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