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Oberlandesgericht Köln, 4 WF 151/12

Datum:
25.01.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 WF 151/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2013:0125.4WF151.12.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Brühl, 33 F 190/07
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der früheren Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin  wird der Teilverfahrenswert für das güterrechtliche Verfahren in teilweiser Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts -Familiengericht- Brühl (33 F 190/07) vom 1.10.2012 auf 6.048,50 EUR festgesetzt. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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