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Oberlandesgericht Köln, 2 Wx 77/13

Datum:
29.04.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Wx 77/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2013:0429.2WX77.13.00
 
Tenor:

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. und 2. vom 24.01.2013 gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Aachen vom 11.01.2013 - AA-5596-42 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass den Beteiligten zu 1. und 2. aufgegeben wird, innerhalb eines Monats ab Zustellung dieses Beschlusses entweder beim Grundbuchamt die Genehmigung der Löschungsbewilligung vom 01.03.2011 durch die Grundpfandrechtsgläubigerin L einzureichen oder dort durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen, dass der Beteiligte zu 1. bei Erteilung der Löschungsbewilligung vom 01.03.2011 berechtigt war, die L auch sich selbst gegenüber zu vertreten.

 
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