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Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 837/12

Datum:
04.01.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 837/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2013:0104.2WS837.12.00
 
Leitsätze:

Der Anspruch des gerichtlich bestellten Verteidigers gegen den Beschuldigten auf Zahlung der Wahlverteidigergebühren entfällt nach teilweisem Freispruch oder sonstigem teilweisen Obsiegens des Beschuldigten nicht nur in Höhe des darauf entfallenden Anteils, sondern in Höhe der gesamten gezahlten Pflichtverteidigergebühren.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Verteidigers verworfen.

 
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