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Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 34/13

Datum:
23.01.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 34/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2013:0123.2WS34.13.00
 
Leitsätze:

Ein Rechtsmittel kann mittels e-Mail nicht wirksam eingelegt werden. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist zu versagen, wenn der Internet-Auftritt der Justiz einen Hinweis enthält, dass einfache e-Mails der gesetzlichen Schriftform nicht genügen und Rechtsmittel auf diesem Wege nicht wirksam eingereicht werden können.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Verurteilten verworfen.

 
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