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Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 264/13

Datum:
24.06.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 264/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2013:0624.2WS264.13.00
 
Leitsätze:

Verstoß gegen § 136a Abs. 1 S. 3 StPO durch Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils (hier: Ablegung eines Geständnisses gegen das Versprechen keinen Haftbefehl zu beantragen)

 
Tenor:

    Die sofortige Beschwerde wird verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Angeschuldigten darin entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

 
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