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Oberlandesgericht Köln, 2 U 160/12

Datum:
06.03.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 U 160/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2013:0306.2U160.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 5 O 112/12
 
Tenor:

Der Senat weist den Beklagten darauf hin, dass er beabsichtigt, seine Berufung gegen das am 06.11.2012 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 5 O 112/12 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.

Der Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 09.04.2013. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass mit einer Verlängerung der Frist nicht gerechnet werden kann.

 
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