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Oberlandesgericht Köln, 20 U 62/13

Datum:
26.07.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 62/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2013:0726.20U62.13.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 23 O 21/13
 
Tenor:

Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das am 20. März 2013 verkündete Urteil 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln ‑ 23 O 21/13 - abgeändert.

Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 22. Januar 2013 - 23 O 21/13 - wird aufgehoben. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Der Verfügungskläger hat die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens  zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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Von der Darstellung der tatsächlichen Feststellungen wird gemäß § 540 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen.

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