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Oberlandesgericht Köln, 20 U 224/12

Datum:
03.05.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 224/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2013:0503.20U224.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 26 O 301/11
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 29. Oktober 2012 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln ‑ 26 O 301/11 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
12

Von der Darstellung der tatsächlichen Feststellungen wird gemäß § 540 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen.

3

Die zulässige Berufung des Klägers hat in der Sache keinen Erfolg.

45678910111213
 

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