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Oberlandesgericht Köln, 20 U 143/12

Datum:
01.03.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 143/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2013:0301.20U143.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 21 O 61/12
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 4. Juni 2012 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 21 O 61/12 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.013,02 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 15. Juli 2009 zu zahlen und diesen gegenüber einer Gebührenforderung der Rechtsanwälte M & Partner in F in Höhe von 359,50 € freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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