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Oberlandesgericht Köln, 19 W 6/13

Datum:
22.02.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 W 6/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2013:0222.19W6.13.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 85 O 6/12
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluss der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 04.07.2012 - 85 O 6/12 – in seiner Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 01.02.2012 – teilweise abgeändert und der Streitwert bis zum 19.06.2012 auf 100.000 € und ab dem 20.06.2012 auf die bis dahin entstandenen Kosten des Rechtsstreits nach diesem Streitwert festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.  

Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

 
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