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Oberlandesgericht Köln, 19 Sch 8/13

Datum:
24.07.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 Sch 8/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2013:0724.19SCH8.13.00
 
Tenor:

Der in dem Schiedsverfahren DIS-SV-Kö 1/12 zwischen den Parteien durch das Schiedsgericht, bestehend aus den Schiedsrichtern Dr. C als Vorsitzende und den Schiedsrichtern Dr. C2 und O, am 6. Mai 2013 ergangene und den Parteien am 15. Mai 2013 übersandte Berichtigungsschiedsspruch, durch den der Antragsgegner zur Erstattung von Kosten in Höhe von 30.534,83 € an die Antragstellerin verurteilt worden ist, wird für vollstreckbar erklärt.

Die Kosten dieses Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Dieser Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.

 
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