Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 18 U 218/11

Datum:
19.12.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
18. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 U 218/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2013:1219.18U218.11.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 89 O 4/07, 83 O 100/11
 
Tenor:

1. Auf die Berufung der Beklagten zu 1) und zu 3) wird das Urteil der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 8. Juli 2011 - 89 O 4/07 - teilweise abgeändert und insgesamt - wie folgt - neu gefasst:

a) Es wird festgestellt, dass der in der Gesellschafterversammlung der Privatbrauerei F & Co. oHG (Amtsgericht Köln HRA ####) vom 17. Januar 2007 unter TOP 5 gefasste Beschluss insoweit nichtig ist, als er die Abberufung des Klägers als geschäftsführender Gesellschafter und den Entzug seiner Vertretungsmacht jeweils aus wichtigem Grund zum Gegenstand hat.

b) Dem Beklagten zu 1) wird die Befugnis entzogen, die Geschäfte der Privatbrauerei F & Co. oHG (Amtsgericht Köln HRA ####) zu führen und die Privatbrauerei F & Co. oHG (Amtsgericht Köln HRA ####) zu vertreten.

Der Beklagte zu 3) wird verurteilt, der Erhebung der Klage über den Entzug der Geschäftsführungsbefugnis und der Vertretungsmacht des Beklagten zu 1) zuzustimmen.

c) Es wird festgestellt, dass der Kläger verpflichtet ist, bei der Anmeldung der Entziehung seiner Vertretungsmacht für die Privatbrauerei F & Co. oHG (Amtsgericht Köln HRA ####) zur Eintragung in das Handelsregister mitzuwirken.

d) Es wird festgestellt, dass der Kläger verpflichtet ist, bei der Anmeldung des Eintritts des Beklagten zu 3) in die Privatbrauerei F & Co. oHG (Amtsgericht Köln HRA ####) und bei der Anmeldung der Vertretungsmacht des Beklagten zu 3) als geschäftsführender Gesellschafter der Privatbrauerei F & Co. oHG (Amtsgericht Köln HRA ####) zur Eintragung in das Handelsregister mitzuwirken.

e) Im Übrigen werden die Klage und die Widerklage abgewiesen. Die weitergehende Berufung des Klägers und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 8. Juli 2011 89 O 4/07 - werden zurückgewiesen.

2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 21. November 2012 - 83 O 100/11 - wird zurückgewiesen.

3. Der Kläger hat die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) zu tragen. Die eigenen außergerichtlichen Kosten und die Gerichtskosten hat der Kläger zu 80% und haben die Beklagten zu 1) und 3) zu jeweils 10% zu tragen. Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) und 3) hat der Kläger jeweils 70% und haben die Beklagten zu 1) und 3) selbst jeweils 30% zu tragen.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden leisten. Den Beklagten bleibt ebenfalls nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

5. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
123456789101112131415161718192021222324252627282930313233343536373839404142434445464748495051525354555657585960616263646566676869707172737475767778798081828384858687888990919293949596979899100101102103104105106107108109110111112113114115116117118119120121122123124125126127128129130131132133134135136137138139140141142143144145146147148149150151152153154155156157158159160161162163164165166167168169170171172173174175176177178179180181182183184185186187188189190191192193194195196197198199200201202203204205206207208209210211212213214215216217218219220221222223224225226227228229230231232233234235236237238239240241242243244245246247248249250251252253254255256257258259260261262263264265266267268269270271272273274275276277278279280281282283284285286287288289290291292293294295296297298299300301302303304305306307308309310311312313314315316317318319320321322323324325326327328329330331332333334335336337338339340341342343344345346347348349350351352353
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank