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Oberlandesgericht Köln, 17 W 98/13

Datum:
30.09.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
17. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
17 W 98/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2013:0930.17W98.13.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 7 O 313/12
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 17. Juni 2013 – 7 O 313/12 – aufgehoben.

Die Kammer wird angewiesen, die Zustellung der Klageschrift nicht von der vorherigen Einzahlung von Gerichtskosten abhängig zu machen.

Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

 
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