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Oberlandesgericht Köln, 15 U 22/12

Datum:
30.04.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 U 22/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2013:0430.15U22.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 24 O 60/11
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird die Klage unter Abänderung des Urteils der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 2.2.2012 (24 O 60/11) abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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