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Oberlandesgericht Köln, 13 U 187/11

Datum:
19.06.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 U 187/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2013:0619.13U187.11.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 15 O 699/09
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 18.08.2011 - 15 O 699/09 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Wegen des darüber hinausgehenden Zahlungsantrags wird das Versäumnisurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen.

a)      die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin alle weiteren, Herrn I bereits entstandenen steuerlichen und wirtschaftlichen Nachteile sowie alle zukünftigen Nachteile dieser Art zu ersetzen, die diesem mittelbar oder unmittelbar aus der Beteiligung als Kommanditist an der Beteiligungsgesellschaft N noch entstehen werden,

b)      der Beklagten keine Ansprüche aus dem mit Herrn I am 20.10.1998 geschlossenen Darlehensvertrag (Kontonummer: 15xxxxx, Unterkonto 20) zustehen.

 
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