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Oberlandesgericht Köln, 13 U 134/12

Datum:
23.10.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 U 134/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2013:1023.13U134.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 3 O 116/11
 
Tenor:

Die Berufungen beider Parteien gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 16.05.2012 (3 O 116/11) werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 10 % und die Beklagte zu 90 %.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % es zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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