Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 12 UF 69/13

Datum:
27.09.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
12. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 UF 69/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2013:0927.12UF69.13.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Jülich, 10 F 647/12
 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den am 31.05.2013 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts -Familiengerichts- Jülich (10 F 647/12) wird als unzulässig verworfen.

Der Antrag des Antragsgegners auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdefrist wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.

Der Antrag des Antragsgegners auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahrens wird auf 4.800,00 EUR festgesetzt.

 
1234567891011121314
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank