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Oberlandesgericht Köln, 11 U 221/12

Datum:
24.07.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 U 221/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2013:0724.11U221.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 27 O 362/11
 
Tenor:

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 4.12.2012 (27 O 362/11) wird zurückgewiesen. 

             2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.

4. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

 
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