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Oberlandesgericht Köln, 11 U 136/11

Datum:
13.02.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 U 136/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2013:0213.11U136.11.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 13 O 66/11
 
Tenor:

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 11.07.2011 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 13 O 66/11 – wird mit der Maßbgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, das Versicherungsbüro der Klägerin in der nächsten Ausgabe von „U“ sowie der elektronischen Ausgabe des Telefonbuchs unter „www.U.de“ unter „I Kundendienstbüro I2“ für den Bereich E aufzuführen.

 

2.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

 

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 

4.

Die Revision wird zugelassen.

 
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