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Oberlandesgericht Köln, 11 U 109/13

Datum:
23.10.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 U 109/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2013:1023.11U109.13.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 32 O 539/12
 
Tenor:

1.              Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 32. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 5.7.2013 (32 O 539/12) wird zurückgewiesen.

2.              Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.

3.              Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet

 
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