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Oberlandesgericht Köln, 9 U 141/11

Datum:
27.03.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 141/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2012:0327.9U141.11.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 91 O 87/07
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 15.06.2011 - 91 O 87/07 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - hinsichtlich des Zinsausspruchs teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.358.311,50 € nebst Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz seit 01.08.2007 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Übergabe der Gouache „CONTRASTE DE FORMES“ von Fernand Léger, gemalt auf elfenbeinfarbenem Bütten 41,5 cm x 31,7 cm, unter Glas gerahmt, unten rechts schwarz monogrammiert und datiert „F.L.13“.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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