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Oberlandesgericht Köln, 6 U 61/11

Datum:
09.03.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 61/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2012:0309.6U61.11.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 81 O 341/07
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 01.03.2011 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 81 O 341/07 – wird als unzulässig verworfen.

Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses Urteil sowie das Urteil des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen

 
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