Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 6 U 235/11

Datum:
10.08.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 235/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2012:0810.6U235.11.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 84 O 131/11
Normen:
HWG § 9
 
Tenor:

1.) Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23.11.2011 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 84 O 131/11 – teilweise dahin abgeändert, dass unter Abweisung der Klage insoweit das Verbot sich nicht auf die Äußerungen der Beklagten bezieht, die sich aus den als S. 21 f, 25 f und 29 - 31 zum Gegenstand des Tenors gemachten Anlagen K 6, K 8 und K 10 ergeben.

2.) Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

3.) Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen haben der Kläger zu 3/10 und die Beklagte zu 7/10 zu tragen.

4.) Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann jedoch die Vollstreckung des Unterlassungsanspruches durch Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000 € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Vollstreckung des Zahlungsanspruches kann die Beklagte und die Vollstreckung der Kostenerstattungsansprüche können die Parteien durch Si­cher­heitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

5.) Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank