Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 6 U 104/12

Datum:
14.09.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 104/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2012:0914.6U104.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 26 O 351/11
Normen:
UKlaG § 1; BGB § 307
 
Tenor:

I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 02.05.2012 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 26 O 351/11 - wird zurückgewiesen.

II. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.

III. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Si­cherheitslei­stung abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit leistet. Die Sicherheitsleistung beträgt

- hinsichtlich der Unterlassung 2.500,00 EUR

- hinsichtlich der Zahlung und der Kosten für die Beklagte 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren, für den Kläger 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

 

IV. Die Revision wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank