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Oberlandesgericht Köln, 6 AuslA. 54/12 - 45 -

Datum:
13.07.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2.Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 AuslA. 54/12 - 45 -
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2012:0713.6AUSLA54.12.45.00
 
Leitsätze:

Handlungen, deren Beschreibung nicht die Mindestanforderungen erfüllen, die nach § 83a Abs. 1 Nr. 5 IRG an die Konkretisierung des Tatvorwurfs zu stellen, rechtfertigen die Anordnung von Auslieferungshaft auch dann nicht, wenn der Verfolgte sich mit einer vereinfachten Auslieferung (hier: nach Belgien aufgrund des angeblichen Vorwurfs der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung) einverstanden erklärt hat.

 
Tenor:

Der Antrag der Generalstaatsanwaltschaft auf Erlass eines Auslieferungshaftbefehls wird abgelehnt.

 
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