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Oberlandesgericht Köln, 5 U 66/12

Datum:
22.08.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 U 66/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2012:0822.5U66.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 3 O 321/10
 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das am 20. März 2012 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 3 O 321/10 - wird zurückgewiesen.

 

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

 

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

 
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