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Oberlandesgericht Köln, 5 U 234/11

Datum:
01.08.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 U 234/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2012:0801.5U234.11.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 25 O 444/09
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 4.11.2011 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 25 O 444/09 - wird zurückgewiesen.

 

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

 

Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

 

Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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