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Oberlandesgericht Köln, 5 U 18/11

Datum:
13.06.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 18/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2012:0613.5U18.11.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 25 O 256/07
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 10. Dezember 2010 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 25 O 256/07 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger einen Schmerzensgeldbetrag von 4.000 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.4.2007 zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger weitere 923,30 € zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger weitere 489,45 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.4.2007 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 69 % dem Kläger und zu 31 % den Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

G  r  ü n  d  e

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16
 

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