Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 4 UF 134/12

Datum:
16.11.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 UF 134/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2012:1116.4UF134.12.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bonn, 406 F 100/11
 
Tenor:

Die Beteiligten werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, den von dem Amtsgericht – Familiengericht – Bonn am 12.06.2012 erlassenen Beschluss auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 4) ohne mündliche Verhandlung teilweise abzuändern, soweit nach Ziffer 2. Abs. 4 dessen Rechtsfolgenausspruchs ein Ausgleich des Anrechts des Antragsgegners bei der weiteren Beteiligten zu 3) nicht stattfindet, und anstelle dessen wie folgt neu zu fassen:

 

Ein Ausgleich des von dem Antragsgegner bei der weiteren Beteiligten zu 3) zu Versicherungsnummer 76-0xxxxx-01 erworbenen Versorgungsanwartschaft findet nicht statt.

 

Ein Ausgleich des von dem Antragsgegner bei der weiteren Beteiligten zu 3) zu Versicherungsnummer 76-0xxxxx-02 erworbenen Versorgungsanwartschaft findet nicht statt.

 

Ein Ausgleich der von dem Antragsgegner bei der weiteren Beteiligten zu 4) zu Versicherungsnummer 76-0xxxxx-03 erworbenen Versorgungsanwartschaft findet nicht statt.

 

Für die Beteiligten besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 07.12.2012.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank