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Oberlandesgericht Köln, 3 U 6/12

Datum:
25.09.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 6/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2012:0925.3U6.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 16 O 158/11
 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das am 16.12.2011 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln – Az. 16 O 158/11 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das angefochtene Urteil sowie dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar; der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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