Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 3 U 47/09

Datum:
17.01.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 47/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2012:0117.3U47.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 83 O 50/08
 
Tenor:

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 26.02.2009 – 83 O 50/08 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 36.650 EUR nebst 5 % Zinsen seit dem 03.07.2007 sowie weitere 1.192,60 EUR zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 80 % und die Beklagte zu 20 %. Die außergerichtlichen Kosten der Streithelferin zu 1) und die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 80 % und die Streithelferin zu 1) zu 20 %. Die außergerichtlichen Kosten der Streithelferin zu 2) tragen die Klägerin zu 80 % und die Streithelferin zu 2) selbst zu 20 %.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin, die Beklagte und die Streithelferinnen können die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

 

G r ü n d e :

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank