Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 806/12

Datum:
19.11.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 806/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2012:1119.2WS806.12.00
 
Leitsätze:

Legt gegen ein freisprechendes Urteil allein der Nebenkläger Berufung ein, kann bei Ausbleiben des Angeklagten in der Berufungsverhandlung gem. § 329 Abs. 4 StPO seine Vorführung angeordnet werden. Die Verfahrensrechte des § 329 Abs. 2 und 4 StPO werden über die Vorschrift des § 401 StPO in gleicher Weise durch ein zulässig eingelegtes Rechtsmittel des Nebenklägers eröffnet.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird auf Kosten des Angeklagten verworfen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank