Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 776/12

Datum:
22.11.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 776/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2012:1122.2WS776.12.00
 
Leitsätze:

Das Gebot der Alkoholabstinenz gemäß § 68b Abs. 1 Nr. 10 StGB setzt die Feststellung konkreter Anhaltspunkte für eine infolge Alkoholkonsums zu erwartende Delinquenz des unter Führungsaufsicht Gestellten voraus.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde wird mit der Maßgabe verworfen, dass die Weisung zu Ziffer 3. c) des Beschlusses vom 02.10.2012 teilweise aufgehoben und wie folgt neu gefasst wird:

 

3. c)

Ihm wird untersagt, Betäubungsmittel in jeglicher Form (flüssig, in Speisen etc.) zu sich zu nehmen. Er hat zum Nachweis seiner Abstinenz in unregelmäßigen Abständen - nach Aufforderung durch die Bewährungshelferin binnen zwei Tagen - eine Urinprobe bei einem Arzt unter Dokumentation von Datum und Uhrzeit abzugeben, die auf Drogenkonsum zu untersuchen ist.

 

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Verurteilte.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank