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Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 678/12

Datum:
24.09.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 678/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2012:0924.2WS678.12.00
 
Leitsätze:

Die Beiordnung des Wahlverteidigers als Pflichtverteidiger kommt in aller Regel nicht in Betrcht, wenn er zuvor einen Kollegen aus seiner Stellung als Pflichtverteidiger verdrängt hat. Anderenfalls können die Grundsätze über die Rücknahme einer Pflichtverteidigerbestellung und deren Grenzen allzu leicht unterlaufen werden.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird auf Kosten (§ 473 Abs. 1 StPO) des Angeklagten verworfen.

 
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