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Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 336/12

Datum:
30.04.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Senat für Bußgeldsachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 336/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2012:0430.2WS336.12.00
 
Leitsätze:

Die Ablehnung eines Rechtshilfeersuchens gem. § 159 Abs. 1 GVG

(hier : kommissarische Zeugenvernehmung) ist nicht mit der Begründung zu rechtfertigen, das Ersuchen sei überflüssig, unzweckmäßig oder die Handlung sei von dem ersuchenden Gericht vorzunehmen.

 
Tenor:

Das Rechtshilfeersuchen des Amtsgerichts M. ist zulässig.

 
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